Senioren Emsdetten e.V.

Die Internetplattform SeniorenEmsdetten wird vom Verein „Senioren Emsdetten e.V.“ angeboten und gestaltet.

Er wurde am 01.08.2012 gegründet und ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt, Registernummer VR 1364.

SATZUNG „SENIOREN-EMSDETTEN e.V.“


§ 1 Name und Sitz, Eintragung
Der Verein führt den Namen “Senioren-Emsdetten e.V.”, hat seinen Sitz in Emsdetten und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter der Nr. 1364 eingetragen.

§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral und selbstlos tätig. Zweck des Vereins ist insbesondere die Information über allgemeine Themen rund ums Älterwerden und dazu lokale Angebote und Einrichtungen aufzuzeigen. 

§ 3 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Begünstigung
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft, Eintritt, Ende
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen durch eine formlose Beitrittserklärung werden. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. 

§ 6 Beiträge
Die Mitglieder zahlen keine Beiträge.  

§ 7 Organe und Einrichtungen
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem(r) Vorsitzenden, dem/der Kassierer(in) und dem(r) Schriftführer(in). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im 2-jährigen Rhythmus statt. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder über die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.

§ 10 Niederschrift

Von der Mitgliederversammlung ist von dem(r) Schriftführer*in ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und dem/r Protokollführer*in unterzeichnet.

§ 11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Emsdetten.


Emsdetten, den 28. April 2022 

Vereinssatzung als PDF-Dokument (76 kB)