Spätlese Nr. 3


Die Powerfrau aus Sinningen

Mensch im Portrait: Birgitt Weber

Birgitt Weber kennen viele Emsdettener vor allem als Gründerin und Vorsitzende des Vereins „Ortsnahe Alltagshilfen e.V.“. Spätlese-Redakteur Günther Sievers sprach mit der Powerfrau über Engagement, Ehrenamt, Einstellung und „eine nette Episode“.

Als Gründerin und Vorsitzende des Vereins „Ortsnahe Alltagshilfen e.V.“ sind Sie recht bekannt…

Ja das mag zwar so sein, aber das ist es nicht allein, wofür ich mich einsetze. Bereits in meiner Jugend habe ich mich in meinem Geburtsort Albersloh für kirchliche Jugendarbeit (z.B. Büchereiarbeiten und Ferienfahrten) engagiert.

Sie kommen also gar nicht aus Sinningen? Jeder, der Sie kennt, meint, dass Sie eine „Ur-Sinningerin“ sind.

1950 bin ich in Albersloh geboren und dort aufgewachsen. 1971 habe ich geheiratet und bin mit meinem Mann Bernhard nach Emsdetten gezogen. Bis zur Geburt unseres Sohnes Marcus 1972 habe ich als Arzthelferin gearbeitet.

Aber Ihr ehrenamtliches Engagement haben Sie nicht aufgegeben?

Nein, ich habe Ende der 70-er Jahre Ferienlager und Freizeitmaßnahmen für Jugendliche und Kinder organisiert und betreut. Daraus entstand 1982 der „Verein zur Förderung der Jugendarbeit in Emsdetten-Sinningen e.V.“, der zunächst in der alten Vel-truper Schule begann. Die Räume reichten für Gruppenarbeit dort nicht aus, und wir zogen in die ehemaligen Verkaufsräume im Haus Hesping am Drosteweg um.

Mit der Mehrzweckhalle in Sinningen haben Sie auch etwas zu tun?

Das stimmt, als Vorsitzende des Vereins reichte ich 1983 einen Bauantrag für Jugendräume auf dem Schulgelände bei der Stadt Emsdetten ein. Wir zogen unseren Antrag jedoch für eine große Mehrzweckhalle im Sinne für alle Sinninger Vereine zurück. Gemeinsam mit der Stadt Emsdetten und durch den großen Einsatz der Sinninger Bürger und Bürgerinnen entstand danach 1985-87 die Mehrzweckhalle an der Ketteler-Straße mit integrierten Jugendräumen. Diese Mehrzweckhalle ist in unserem Ort für alle Vereine eine Bereicherung und ohne diese Begegnungsstätte würde uns Sinningern, so glaube ich, etwas fehlen. Alle Aktivitäten aufzuzählen würde Seiten füllen.

Aber irgendwie hat Ihnen das alles noch nicht gereicht?

Nach zwei Semestern Studium im Alter habe ich mich mit 51 Jahren an der FH Münster für das Studium der Sozialpädagogik eingeschrieben. Da gibt es noch eine nette Episode. Vor der Einstufungsprüfung fragte mich mein Dozent „Wollen Sie sich das Studium wirklich noch antun?“ Meine Antwort: „Mein Vater ist 94 Jahre alt geworden. Soll ich jetzt 43 Jahre in der Ecke sitzen und auf den Tod warten?“ Das Studium als Diplom-Sozial-Pädagogin habe ich 2004 erfolgreich abgeschlossen.

Gibt es ein Motto, das Sie antreibt, sich für andere Menschen zu engagieren?

„Ich sehe mein Leben als Geschenk an und teile es gern mit meinen Mitmenschen.“ Schon sehr früh habe ich sehr intensiv Generationengemeinschaft unter einem Dach erlebt. Meine Einstellung ist: „Man muss den Menschen Mut machen, leben zu können, was in ihnen steckt.“ Ich möchte gern aus meinem Erfahrungswissen heraus in der Gemeinschaft Anregerin und „Katalysator“ sein und die Menschen ermutigen, zukunftsorientiert zu denken und handeln.

Das war dann wohl auch der Motor zur Gründung der „ortsnahen Alltagshilfen“ in Sinningen? Ich habe selbst erlebt, wie Sie 2007 und 2008 mit Vehemenz und Elan die politischen Parteien und Gremien von Ihrer Idee zu überzeugen versucht haben.

Ja, es hat einige Zeit und Anstrengungen gekostet, diesen Verein aufzustellen, Anfang 2009 war es dann aber soweit, dass die praktische Arbeit aufgenommen werden konnte. Meine Vision ist, dass auch andere Ortsteile dieses Modell der Ortsteilgemeinschaft (nachbarschaftlichen Miteinaders) in entsprechend differenzierter Form übernehmen. In Hembergen ist das schon weitgehend geschehen.


Zukunft: Wohnen im Alter

Fragebogen des Seniorenbeirates soll helfen, Wünschen Emsdettener Senioren entgegen zu kommen

Fast täglich ist zu lesen und zu hören, dass der demografische Wandel mit steigendem Altersdurchschnitt der Bevölkerung nicht aufzuhalten ist.
Damit verbunden stellen sich auch die Fragen, auf welche Veränderungen sich die Gesellschaft und auch eine Kommune mit ihren verantwortlichen Vertretern vorzubereiten hat.
Festzustellen ist, dass trotz zahlreicher Bauobjekte der soziale Wohnungsbau, auch in der Stadt Emsdetten im Vergleich der zurückliegenden Jahre stark zurückgegangen ist. „Ein absolutes Manko“, so Vertreter des Seniorenbeirates.
Unabhängig dazu hat der Seniorenbeirat der Stadt Emsdetten das Thema „Wohnen im Alter“ anvisiert. „Wir wollen versuchen, einen Blick über den Tellerrand hinaus zu wagen und vielleicht auch aktiv mitwirken, wenn es um das Aufgreifen oder auch die Mitwirkung an neuen Ideen geht“, erklären die Beiratsmitglieder.

In Emsdetten gibt es Angebote von:

  • Betreutem Wohnen mit teilweisem Angebot der Tagespflege und/oder Pflegedienst –   Wohnberechtigungsschein ist teils erforderlich.
  • Mehrgenerationswohnen – heißt:   Keine   Wohngemeinschaft, sondern Lebensgemeinschaften verschiedener Generationen in gemietetem Wohnraum oder Eigentum.

Gewohnte Umgebung
Erhebungen zu dem komplexen Thema haben ergeben, dass die meisten Menschen gerne in ihren bisherigen Wohnraum und auch der gewohnten Umgebung bleiben möchten. Das heißt, dass das großräumige Haus, die große Wohnung oftmals nur noch von einer, höchstens zwei Personen bewohnt wird. Selten wird daran gedacht, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.
Es gibt aber neue Wohnformen, die wenig bekannt sind und unter Umständen ein Umdenken eigener Vorstellungen fordern, wie z. B.:

  • Gemeinschaftliches Wohnen = Separates Wohnen mit Gemeinschaftsraum, Organisation gegenseitiger Hilfe usw..
  • Dorf-/Nachbarschaftsge-meinschaften = umfasst mehrere Gebäude in bestehendem Wohnumfeld oder als Neubaukomplex mit Organisation von Nachbarschaftshilfen, Themen- und Pflegeangeboten.
  • Wohngemeinschaften = Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer unter Nutzung weiterer gemeinschaftlicher Räume.
  • Baugemeinschaften = Bauwillige finden zusammen, um Einsparungen zu erzielen.

Fragebogen
Die zugehörigen Fragestellungen im Fragebogen des Seniorenbeirates sollen diesem einen Überblick verschaffen, ob und gegebenenfalls auch wo Ansätze vorhanden sind, sich mit neuen Projektformen einzubringen.
„Deswegen bitten wir Sie, die Leserin/den Leser, sich zahlreich an unserer Umfrage zu beteiligen“, erklärt der Vorsitzende Hans-Jürgen Jesse: „Herzlichen Dank!“

Ausgefüllte Fragebögen bitte bis zum 31. Oktober an: Seniorenbeirat Emsdetten, Sonnenstraße 19, oder per Mail: senioren@beirat-emsdetten.de, oder Fax an: (025 72) 93 4863.

Erarbeitet wurden Beitrag und Fragebogen von der AG Wohnen des Seniorenbeirates: Klaus Hagemeister, Werner Schürmann, Bärbel Rudat.


Wertschätzung, Empathie, Rituale

Jetzt geht es los – „Atempause II“ startet am 16. Oktober

Von links nach rechts: Jutta Tombrink (Leitung Sozialer Dienst/Haus Simeon), Maria Steber (Betreuungsassistentin Haus Simeon), Ina Kerkering (Betreuungsassistentin/St.Josef-Stift) und Christel Vanheiden (sozialer Dienst/St.Josef-Stift)

Drei Worte beschreiben die „Atempause“ am besten, da ist sich das Team der Mitarbeiter der Stiftung St. Josef einig: „ Wertschätzung, Empathie, Rituale“. Aber die „Atempause“ ist viel mehr, sie ist Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, – sie ist Auszeit und Freundschaftszeit. Sie ist ein Gruppen-und Betreuungsangebot: Und: Sie ist Alltag für Menschen, deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist.
Die Stiftung St. Josef bietet den Gästen für jeweils drei Stunden im Rahmen einer Gruppenbetreuung eine gesellige und sinnstiftende Betreuung und Beschäftigung an, die von qualifizierten Mitarbeiterinnen geleitet wird. Bei Kaffee und Kuchen oder beim gemeinsamen Abendbrot ist Zeit für Gespräche. Es findet ein musikalisches, sportliches, ein kreatives oder nur entspanntes, geborgenes Miteinander in geselligem Rahmen statt.
Das Betreuungsangebot „Atempause“ ist ein Gruppen-und Betreuungsangebot für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die im häuslichen Bereich betreut und gepflegt werden.

Seele baumeln lassen
Und sie bietet ferner allen Pflegepersonen bzw. pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich an einem bzw. zwei Nachmittagen in der Woche von den Anstrengungen der Pflege und Betreuung zu erholen, Zeit für sich zu haben und die Seele baumeln zu lassen.
Stellt sich nur noch die Frage: Wann und wo findet das Programm „Atempause“ und „Atempause II“ statt?
Das Betreuungsangebot findet aktuell wöchentlich mittwochs in der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr in der Tagesstätte der Brücke (Mühlenstraße) statt. Die gemütlichen Räume sind mit einem Wohnzimmer und einer Küche ausgestattet, behindertengerechte WC’s sind ebenfalls vorhanden.
Eine zusätzliche Betreuungsgruppe „Atempause II“ im Haus Simeon (Am Knie) findet ab dem 16. Oktober einmal wöchentlich in der Zeit von 16 Uhr bis 19 Uhr statt. Auch hier sind die seniorengerechten Räumlichkeiten in gemütlicher Atmosphäre gegeben.

Kosten
Beide Betreuungsangebote der Atempause kosten pauschal pro Einheit 30 Euro. Darin enthalten sich neben den Betreuungskosten Kaffee und Kuchen oder das Abendbrot und Getränke.
Sofern Nutzende die besonderen Betreuungsleistungen der Pflegekasse (§45b SGB XI) erhalten, können diese Kosten im Rahmen der Pauschalen (100 bzw. 200 Euro/Monat) zur Rückerstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Kontakt zur „Atempause“: Information und Beratung gibt es montags bis donnerstags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer (02572) 140.


Einrichtung im Portrait: Die AWO – einst und jetzt

Für ein Gespräch über die AWO, ihre Vergangenheit und Zukunft, hatten sich der Vorsitzende des Emsdettener AWO-Ortsvereins, Gerhard Sprekelmeyer, und der Kassierer, Herbert Speemanns, bereit erklärt. Von sozialem Gefüge, Gerechtigkeit und Gemeinschaft:

Wir sind hier in den AWO-Räumen in Stroetmanns Fabrik. Waren Sie schon immer hier?
Sprekelmeyer: Seit der Gründung des Sozio-Kulturellen-Zentrums in Stroetmanns Fabrik, also 1994, sind wir Mitglied und gehören mit zu den ersten und größten Nutzern. Vorher hatte der Vorstand sich in verschiedenen Gaststätten und Privaträumen getroffen. Seit 1973 gab es an der Wilhelmstraße eine Tagesstätte.

Wie lange besteht denn die AWO in Emsdetten?
Sprekelmeyer: Im Oktober 1969 schaffte es der damalige Vorsitzende des SPD-Ortsverbandes, dass alle SPD-Ratsmitglieder und -Kandidaten mit ihren Frauen Mitglieder der AWO wurden. Aus dieser Keimzelle mit zunächst 43 eingeschriebenen Mitgliedern hat sich inzwischen ein Ortsverein mit derzeit rund 150, in der Hochzeit über 400 Mitgliedern entwickelt.

In Deutschland besteht die AWO ja schon länger. Seit wann genau?
Sprekelmeyer: Im Jahre 1919 hat Marie Juchacz in einer Rede vor dem Reichstag einen Ausschuss für Arbeiterwohlfahrt gefordert. Daraus hat sich ein großer Wohlfahrtsverband gebildet, der mit 15 000 Sozialunternehmen und -diensten und bundesweit ca. 450000 Mitgliedern aus dem sozialen Gefüge unseres Landes nicht mehr wegzudenken ist.

Worin bestehen die heutigen Aufgaben des Verbandes?
Speemanns: Die AWO ist in erster Linie eine sozialpolitische Einrichtung. Auf Grundlage der Grundwerte von Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit hat die AWO in erster Linie die Menschen im Blick, die zu den sozial Schwachen der Gesellschaft gehören, also arme Kinder und Erwachsene, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, Wohnungs- oder Arbeitslose und Kranke. Daraus ergibt sich auch unser starkes Engagement für Flüchtlinge durch Unterstützung der Bleiberechtsinitiative.

Und in welcher Form äußert sich dieses Engagement?
Speemanns: Gemeinsam mit der Stadt Emsdetten, der VHS und der Initiative „Emsdetten für Bleiberecht und Integration“ (EBI) unterstützen wir das Sprachcafe und das Cafe International durch die Bereitstellung unserer Räume und personelle Hilfe. Hier können Flüchtlinge, die einen Sprachkurs bei der VHS besuchen, gemeinsam mit Ehrenamtlichen ihre Kenntnisse in gemütlicher Runde anwenden. Weitere Aktivitäten in der Flüchtlingsarbeit sind in Vorbereitung.

Aber das ist doch nicht alles -was macht die AWO für ihre Mitglieder?
Sprekelmeyer: Wir haben für die AWO-Mitglieder ein umfangreiches Programm. Jeden Dienstagnachmittag treffen sich hier Menschen zum gemeinsamen Klönkaffee, jeden zweiten Donnerstag gibt es Spiel und Spaß und jeden dritten Donnerstag findet das Waffelbacken statt, das eigentlich immer sehr gut angenommen wird. Zu den Öffnungszeiten besteht auch die Gelegenheit, Bücher aus der Büchertauschecke auszuleihen.

Sie machen auch Radtouren, richtig?
Jeden dritten Samstag im Monat von Mai bis Oktober finden Radtouren in die nähere Umgebung statt. Außerdem werden Halb- und Ganztagesfahrten organisiert. Sehr beliebt sind die Mehrtagesfahrten – zuletzt wieder auf die Insel Borkum – die jährlich durchgeführt werden.

Was gibt es noch Besonderes?
Ganz besonders möchte ich unseren Adventsbasar in Stroetmanns Fabrik erwähnen. Hierfür basteln, nähen, stricken und sticken viele fleißige Frauen und Männer schon wochenlang vorher viele schöne und praktische Dinge, die dann zu günstigen Preisen von den Besuchern erstanden werden können.
Ein umfangreiches Halbjahresprogramm listet diese Aktivitäten auf. Aber auch auf der Internetseite des Vereins www.awo-ortsverein-emsdetten.de kann man sich immer aktuell informieren.

Woher kommt denn das Geld für die ganzen Aktivitäten? Miete muss ja wohl auch bezahlt werden? Oder werden die Räume kostenlos zur Verfügung gestellt?
Speemanns: Die Nutzungsgebühr steigt jetzt um 10 Prozent – das sind jährlich rund 500 Euro – nachdem im letzten Haushalt die Zuschüsse für soziale und kulturelle Institutionen drastisch gekürzt wurden. Das bereitet uns schon einiges Kopfzerbrechen. Ansonsten finanziert sich der Verein zu etwa 1/3 durch Mitgliedsbeiträge, 1/3 aus Einkünften aus Aktionen und zu 1/3 aus den Einnahmen des Adventsbasars. Die bei den Kaffeenachmittagen für l Euro pro Stück verkauften Kuchen werden von AWO-Mitgliedern gespendet, der Kaffee kostet 60 Cent. Durch den ehrenamtlichen Einsatz von rund 50 Mitgliedern können die Kosten gering gehalten werden.

Günther Sievers
www.awo-ortsverein-emsdetten.de


Von verbotenenen Büchern und willkommenen Flüchtlingen

Sprachcafe und Cafe International
Eine gute Willkommenskultur bieten / Hilfe für Flüchtlinge

Die Flüchtlingssituation wird auch in Emsdetten immer schwieriger. Derzeit sind allein 191 Personen in Asylbewerberunterkünften und 56 in Privatwohnungen untergebracht. Allein 2014 wurden 106 Flüchtlinge, im Jahr 2015 bereits 60 Personen in Emsdetten aufgenommen.
Die Flüchtlinge kommen in erster Linie aus Syrien, Irak, Afghanistan sowie aus den Balkanländern.
Für diese Menschen ist es besonders schwierig, sich in der neuen Umgebung zurecht zu finden. Es reicht nicht aus, nur eine Unterkunft zu haben. Das Sprechen und Verstehen der deutschen Sprache und das Kennenlernen der hiesigen Bräuche gehört zum Wohlfühlen mit dazu.
Deshalb haben sich Mitarbeiter der AWO gemeinsam mit der Emsdettener Bleiberecht-Initiative (EBI) überlegt, wie sie diesen Menschen eine gute Willkommenskultur bieten können.

Kennenlernen
Am 1. März 2015 wurden die hiesigen Flüchtlinge deshalb in die AWO-Räume in Stroetmanns Fabrik eingeladen, sich im Cafe International bei Kaffee und Kuchen untereinander und Emsdettener Ehrenamtliche kennen zu lernen.
Bei den bisherigen Treffen, die jeweils am 2. Sonntag im Monat stattfinden, gab es schon öfters ein reges Treiben, bei dem die ehrenamtlichen Mitarbeiter von AWO und EBI, aber auch andere Privatpersonen, den Flüchtlingen Hilfe anbieten und Kontakte knüpfen.
Ziel dieses sozialpolitischen Engagements ist es, eine gute Willkommenskultur für die Flüchtlinge aufzubauen und möglichst Patenschaften von Emsdettener Bürgerinnen und Bürgern zu gründen.
Durch die Kooperation zwischen AWO und EBI wurde bereits viel Arbeit für die Bewohner der Unterkünfte an der Taubenstraße geleistet.

Etabliert
Ein weiteres Projekt, bei dem sich die AWO stark engagiert, ist das Sprachcafé, das ebenfalls in Stroetmanns Fabrik etabliert ist.
Hier treffen sich seit Mai 2015 einmal monatlich donnerstags nachmittags Flüchtlinge, die bei der VHS einen Sprachkurs besuchen.
Gemeinsam mit Ehrenamtlichen können sie hier in lockerer Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen und Spielen ihre erlernten deutschen Sprachkenntnisse ausbauen und vertiefen.
Bei diesem Projekt ist neben der AWO und der VHS auch die Koordinationsstelle Integration und Ehrenamt der Stadt Emsdetten eingebunden.

Günther Sievers
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Ortsverein Emsdetten, Friedrichstraße 2, Tel. 55 33. 


Bücher-Tausch-Ecke in der AWO

Die Tauschecke lädt zum Schmökern und Ausleihen ein.

Auf Initiative von Herbert Speemanns gab es am 10. Mai 2013 von der AWO eine Gedenkveranstaltung zur Bücherverbrennung. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde in den AWO-Räu-men eine Bücher-Tausch Kcke eingerichtet.

Kostenlos
Ziel dieser Aktion ist das kostenlose Ausleihen von Büchern Zug um Zug (ein Buch bringen – ein Buch ausleihen).
Oft werden aber mehr Bücher mitgebracht, als mitgenommen werden. Durch die sehr intensive Nutzung dieses Services finden sich inzwischen in mehreren Regalen über 300 Bücher der verschiedensten Kategorien (Romane, Sachbücher, Lexika usw.).
Die ganze Ecke platzt schon fast aus den Nähten und es wird dringend ein größeres Regal benötigt.
Für eine entsprechende Spende ist die AWO sehr dankbar.
Eine Ausleihe ist während der Öffnungszeiten der AWO-Räume möglich.
Diese sind regelmäßig dienstags von 14 bis 17 Uhr sowie jeweils einmal monatlich donnerstags zum Waffelbacken und zu Spiel und Spaß.
Mit der Veranstaltung zum 80. Jahrestag sollte an die Aktion der Nationalsozialisten erinnert werden, bei der unter Führung des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes auf dem Opernplatz in Berlin und weiteren 21 deutschen Städten Bücher öffentlich verbrannt wurden.

Historiker
Es handelte sich um Werke von Autoren, die von den Nazis als verfemt galten wie Marx, Freud, Heinrich Mann, Kästner, Ossietzky und einigen mehr.
Wie sich damals die Situation entwickelte, schilderte der Historiker Lothar Slon in einem sehr interessanten Vortrag,

Film
Außerdem informierte  ein Film über die Zeit um 1933, an die Machtergreifung Hitlers und die spätere Verfolgung Andersdenkender.

Günther Sievers


Grundsicherung im Alter

Fragen und Antworten – von Gerd Endemann

Zum Thema Altersarmut in der letzten Ausgabe der Spätlese hat die Redaktion des Seniorenbeirates viel Resonanz erhalten. Hier ergänzend zum letzter Schwerpunktthema die Antworten auf Fragen an die Redaktion:              

Was ist Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter soll sicherstellen, dass ältere Menschen genug Geld für den notwendigen Lebensunterhalt haben und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Die Grundsicherung wird dabei nicht wie eine Rente als fester Betrag festgesetzt, sondern als eine individuelle Aufstockungsleistung zum vorhandenen Einkommen und Vermögen. Die Höhe der Grundsicherung ist daher immer vom Einzelfall abhängig.

Ab welchem Alter habe ich Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Grundsätzlich ab 65 Jahren. Allerdings hat die Rente ab 67 Jahren auch Auswirkungen auf die Altersgrenze der Grundsicherung. Diese wird analog zur Rentenversicherung schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Für alle, die vor 1947 geboren wurden, ändert sich nichts. Für den Jahrgang 1947 wird die Altersgrenze auf 65 Jahre und 1 Monat angehoben, für alle folgenden Jahrgänge bis 1958 kommt pro Jahrgang ein weiterer Monat hinzu. Für die Jahrgänge ab 1959 wird die Al-
tersgrenze um jeweils zwei Monate angehoben, sodass für den Jahrgang 1964 erstmals die Altersgrenze von 67 Jahren gilt.

Habe ich automatisch einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn die Rentenversicherung mir einen Grundsicherungsantrag zuschickt?
Nein. Wenn die Rentenversicherung einen Grundsicherungsantrag zusendet, heißt das, dass eventuell ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bestehen könnte und dass der Betroffene dies bei der Stadtverwaltung prüfen lassen kann.

Wie berechnet sich die Grundsicherung?
Da die Grundsicherung nur geleistet wird, wenn das vorhandene (Netto-) Einkommen und Vermögen nicht für den eigenen Bedarf ausreicht, muss zunächst die Höhe des Grundsicherungsbedarfs bestimmt werden. Dieser setzt sich aus zahlreichen Einzelleistungen zusammen. Die wichtigsten sind die Leistungen für Regelbedarfe (hierunter fallen z. B. Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Telefon, Strom), Unterkunft und Heizung, ggf. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Vom Grundsicherungsbedarf muss das vorhandene Einkommen abgezogen werden, um die Höhe des monatlichen Grundsicherungsanspruches zu bekommen. Prinzipiell werden dabei alle Einkommen und Vermögen berücksichtigt, auch das des nicht getrennt lebenden Ehepartners.
Allerdings wird beim Einkommen nur das „bereinigte“ Einkommen eingerechnet, d.h. das, was auch tatsächlich zur Verfügung steht. Beträge wie Pflichtbeträge zur Sozialversicherung sowie Beiträge zur Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung (in angemessener Höhe) werden vom Einkommen abgezogen. Andere Einkommen wie z.B. Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Pflegegeld, Blindengeld werden z.B. gar nicht erst bei der Berechnung angerechnet.

Gibt es Freigrenzen für mein Vermögen?
Für Barbeträge gibt es eine grundsätzliche Freigrenze von 2.600 Euro. Dieser erhöht sich um 614 Euro für den Ehepartner. Darüber hinaus kann die Freigrenze um 3.500 Euro erhöht werden, wenn schon für eine Beerdigung gespart wurde – allerdings muss dann bereits ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen worden sein, der die vorzeitige Verwertung des Betrages ausschließt.
Auch ein angemessenes, selbst genutztes Hausgrundstück bzw. eine Eigentumswohnung können vor der Verwertung geschützt sein. Wichtig ist hierbei, dass Haus und Wohnung angemessen sind. Hierbei spielen nicht nur die Größe, also die Wohnfläche und die Grundstücksfläche und die Höhe einer ggf. noch vorhandenen Kreditbelastung, eine Rolle. Das Amt berücksichtigt bei der Bewertung der Angemessenheit auch die Zahl der Bewohner sowie einen eventuellen behinderungs- bzw. pflegebedingten höheren Wohnbedarf.

Wird das Einkommen meiner Kinder angerechnet?
Ein wichtiges Ziel der Grundsicherung im Alter ist es, den Unterhaltsrückgriff bei den Kindern der Grundsicherungsbezieher zu verhindern. Das Einkommen der Kinder führt deswegen nur dann zum Anspruchsausschluss, wenn ein Kind über mehr als 100.000 Euro Einkommen pro Jahr verfügt

Gibt es Vergünstigungen?
Ja, im Gegensatz zu Wohngeldempfängern werden Empfänger von Grundsicherung auch vom Rundfunkbeitrag befreit.
Auch einige Telefondienstleister gewähren ihren grundsicherungsbeziehenden Kunden vergünstigte Tarife.

Welche Formalitäten muss ich beachten? Wo kann ich den Antrag stellen?
Grundsicherung wird nur auf Antrag und in der Regel für zwölf Monate geleistet. Danach erfolgt jährlich eine Überprüfung.
Zuständig für die Grundsicherung im Alter in Emsdetten ist das Team 500/Grundsicherung und Unterhalt um Martin Ortmeier im Untergeschoss des Rathauses.


Das Recht in Anspruch nehmen

Grundsicherung im Alter als soziale Leistung

Im Mai 2015 war Altersarmut das Thema der Spätlese. Die Reaktionen, die wir erhielten, haben uns dazu bewogen, noch einen wichtigen Aspekt aufzugreifen, der offenbar zu kurz gekommen ist. Dabei wollen wir uns hier auf die Grundsicherung im Alter beschränken, die jeder, wenn sie oder er die geltende Altersgrenze erreicht hat und Hilfe benötigt, bekommen kann.
Immer wieder liest man, dass Anspruchsberechtigte ihr Recht nicht in Anspruch nehmen, weil sie eventuelle Nachteile für ihre Angehörigen befürchten oder sich schämen, die Grundsicherung zu beantragen. Zunächst braucht niemand, der die Grundsicherung beansprucht, befürchten, dass seine Kinder in Regress genommen werden. Das trifft erst zu, wenn deren Einkommen 100.000 Euro im Jahr übersteigt, und wegen unverschuldeter Armut braucht sich niemand zu schämen.
Alle, die eine zu kleine Rente beziehen und Hilfe brauchen, sollten sich vertrauensvoll an das örtliche Sozialamt wenden und ihren Anspruch prüfen lassen. Denn nur wer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Armut in den letzten zehn Jahren verschuldet hat, kann keine Grundsicherung bekommen.
Die Grundsicherung soll Ihren notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen abdecken.
Je nach Familienstand und Haushalt gibt es drei unterschiedliche Regelbedarfsstufen:
Alleinstehende erhalten bei eigener Haushaltsführung 399 Euro monatlich für Lebensmittel,  Bekleidung,  Reparaturen und Instandhaltungen sowie Haushaltsgeräte.
Zusammenlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamem Haushalt haben je Person einen Anspruch auf 360 Euro.
Weitere erwachsene Haushaltsangehörige erhalten 320 Euro.
Für die Unterkunft, also Miete, Nebenkosten und Heizung werden angemessene Kosten zusätzlich berücksichtigt.
Es folgen zwei Beispiele, die die Spätlese-Redaktion dem Service der deutschen Rentenversicherung entnommen hat.

Beispiel 1:
Gerda M. ist 67 Jahre alt und hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G. Sie lebt in einerZweizimmerwohnung in Nordrhein-Westfalen. Die Miete beträgt monatlich 285 Euro, dazu kommen Heizkosten von 35 Euro und Nebenkosten von 50 Euro. Gerda M. erhält monatlich eine Witwenrente von 325 Euro (netto). Ihre Tochter verdient im Jahr 30000 Euro.
Grunsicherungsbedarf von Gerda M. in Euro: Regelbedarfsstufe 1 399 Euro, Miete 285 Euro, Heizung 35 Euro, Nebenkosten 50 euro, Mehrbedarf Gehbehinderung 66,47 Euro (17 Prozent der Regelbedarfsstufe): Bedarf gesamt 835,47 Euro.
Davon werden als Einkommen abgezogen: Witwenrente (Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge sind hier bereits abgezogen) – 325 Euro. Für den Bedarf fehlen also 510,47 Euro.
Genau diesen Betrag erhält Gerda M. als Grundsicherung. Das Einkommen ihrer Tochter wirkt sich dabei auf den Grundsicherungsanspruch nicht aus, da es unter 100.000 Euro im Jahr liegt.
Haben Sie einen Partner (siehe Beispiel 2), muss die gleiche Rechnung noch einmal durchgeführt werden -auch wenn dieser keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt hat und nicht zum leistungsberechtigten Personenkreis zählt.

Beispiel 2:
Max B. und Inge M. leben in Sachsen. Max B. ist dauerhaft voll erwerbsgemindert und erhält monatlich (netto) 350 Euro Rente. Inge M. ist 67 Jahre alt und bekommt eine monatliche Rente von 550 Euro. Die Miete für die gemeinsame Wohnung beträgt 300 Euro, die Heizkosten betragen 66 Euro.
Zusammen besitzen beide ein Sparbuch mit 3.000 Euro. Inge M. besitzt außerdem eine Brosche, ein Andenken an ihre Großmutter, die 800 Euro wert ist. Sowohl Sparbuch (2600 Euro plus 614 Euro für den Ehegatten) als auch Brosche gehören zum sogenannten Schonvermögen und werden daher nicht angerechnet.
Grundsicherungsbedarf von Max B. in Euro: Regelbedarfsstufe 2.360 Euro  Miete 150 Euro, Heizung 35 Euro, Kranken-/Pflegeversicherung ist beim Einkommen berücksichtigt, Bedarf gesamt 545 Euro.
Davon werden als Einkommen abgezogen 350 Euro. Fehlbetrag bei Max B. 195 Euro. Grundsicherungsbedarf von Inge M. in Euro: Regelbedarfsstufe 2.360 Euro, Miete 150 Euro, Heizung 35 Euro, Kranken-/Pflegeversicherung ist beim Einkommen berücksichtigt, Bedarf gesamt 545 Euro. Davon werden als Einkommen abgezogen 550 Euro. Überschuss bei Inge M. 5 Euro. Die mögliche Grundsicherung für Max B. betrug 195 Euro. Inges Überschuss wird angerechnet 5 Euro. Max B. erhält als Grundsicherung 190 Euro. Inge M. hat keinen Anspruch auf Grundsicherung.

Individuell
An diesen Beispielen wird deutlich, dass die unterschiedlichen Lebenssituationen die Höhe der Grundsicherung bedingen und jeder Fall nur individuell zu beurteilen ist. So fällt z.B. die sogenannte Riester-Rente unter das Schonvermögen. Oder ein angemessenes Hausgrundstück, das vom Hilfesuchenden oder einer anderen in dem § 19 Abs. 1 bis 3 genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll, zählt zum Schonvermögen, § 90 Abs. 2 Ziff. 8. Angemessen sind dabei nach herrschender Meinung z.B. Familieneigenheime und Eigentumswohnungen mit Wohnungsgrößen von 120 bis 130 Quadratmetern

Margit Richters/Stadt Emdetten

Der Seniorenbeirat rät: Lassen Sie sich vom Sozialamt beraten. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen.

Quelle: http://www.deutscherentenversicherung.de


Dicke Bohnen mit Speck

Puffbohnen, Ackerbohnen, Saubohnen, Dicke Bohnen – alles Namen für ein und dieselbe Pflanze, die nicht zu der Gattung Phaseolus gehört, zu der beispielsweise auch die Gartenbohne gehört.
Puffbohnen gehören zur Gattung der Wicken und werden nicht im Ganzen verzehrt.
Essbar sind von ihnen nur die Samen, die am besten jung schmecken wenn ihre Schale noch zart ist.
Ihre Saison ist kurz, von Mitte Mai bis Ende August.
Ein klassisches Rezept für die Zubereitung ist die mit Speck, fast ein Nationalgericht im Münster- und Rheinland.
Frische Dicke Bohnen sollten nach dem Auspuhlen aus den festen Hülsen vorher für fünf bis acht Minuten in Salzwasser blanchiert werden. Tiefkühlbohnen können direkt verwendet werden.

Zutaten für zwei Personen
400 g Dicke Bohnen (TK, Dose, Glas oder frisch), 75 g magerer Speck, 1 mittelgroße Zwiebel, 150 ml Gemüsebrühe, 100 ml Milch, 50 ml Sahne, 1 TL Bohnenkraut, 1 EL Öl, 40 g Mehl, Pfeffer, Muskat und Salz.

Zubereitung
Speck und Zwiebel würfeln und in einem Topf anschwitzen, danach mit Mehl bestäuben und mit Milch und Brühe ablöschen. Dabei kräftig umrühren, um Klumpen zu vermeiden.
In die Mehlschwitze die Bohnen und das Bohnenkraut geben, mit Salz, Pfeffer und Muskat abschmecken.
Anschließend ungefähr 15 Minuten zugedeckt bei mittlerer Hitze  köcheln lassen. Dann die Sahne hinzufügen und nochmals aufkochen lassen.

Guten Appetit!